Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Bürstenhaus Redecker GmbH

§ 1 - Allgemeine Bestimmungen

1.  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Leistungen und Lieferungen der Bürstenhaus Redecker GmbH, Bockhorster Landweg 19, 33775 Versmold (nachfolgend  Redecker genannt), sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt.

2.  Die nachfolgenden AGB gelten auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen.

3.  Diese AGB gelten ausschließlich, abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

4.  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

5.  Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber gegenüber Redecker abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.  Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 - Vertragsgegenstand

1.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.    Die Präsentation und Bewerbung von Artikel in unserem Händler Online-Shop, unseren Katalogen oder unserer Homepage stellt  kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

3.    Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Auftraggeber ein rechtsverbindliches Angebot ab. An die Bestellung ist der Auftraggeber für die Dauer von einer Woche nach Abgabe der Bestellung gebunden.

4.    Wir werden dem Auftraggeber unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zusenden, die keine Annahme des Angebotes darstellt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Auftraggebers durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.

5.    Bestellungen können wir nur ab einem Mindestbestellwert i. H. v. 150,00 € berücksichtigen. Bei einer erstmaligen Bestellung oder Bestellungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beträgt der Mindestbestellwert 250,00 €.

6.    Sollte die Lieferung der von dem Auftraggeber bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In dem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Darüber werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.

7.    Bei Sonderanfertigungen sind Mengenabweichungen von bis zu 20 % möglich.

§ 3 - Preise

1.  Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses laut Preisliste geltenden Preise, und zwar ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung und Versandkosten.

2.  Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise zugrundeliegen und die Lieferung erst mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von Redecker.

§ 4 - Rechnung, Zahlungsbedingungen

1.  Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen stellt Redecker ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.

2.    Bei Erstbestellungen erfolgt die Auslieferung erst nach Eingang des Kaufpreises nebst Versand- kosten (Vorkasse + BEZ).

3.    Redecker ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen Redeckers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 5 - Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von Redecker nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers hiervon unberührt. 

§ 6 - Gefahrtragung

1.  Alle Lieferungen erfolgen ab Werk.

2.  Ein Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr und im Auftrage des Auftraggebers.

3.  Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

§ 7 - Eigentumsvorbehalt

1.  Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen Redeckers gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

2.  Die von Redecker an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum Redeckers. Die Ware, sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

3.  Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Redecker.

4.  Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles (Abs. 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

5.  Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung Redeckers als Hersteller erfolgt, und Redecker unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrere Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist, als der Wert der Vorbehaltsware - das Miteigentum (Bruchteils-eigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Redecker eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im o.g. Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Redecker. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, überträgt Redecker, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in S. 1 genannten Verhältnis.

6.  Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum Redeckers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an Redecker ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Redecker ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an Redecker abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Redecker darf diese Einzugsermächtigung  jederzeit widerrufen.

7.  Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum Redeckers hinweisen und Redecker hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Redecker die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Auftraggeber Redecker hierfür.

8.  Redecker wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugeben Gegenstände liegt bei Redecker.

9.  Tritt Redecker bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 8 - Lieferung, Verzug

1.  Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Etwas anderes gilt nur, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart werden. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Bereitstellung von Unterlagen (Modelle/Daten), verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine. Entsprechendes gilt bei Leistungsverzögerungen infolge nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung, oder die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Anordnungen) verursacht worden sind, die Redecker nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Redecker die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Redecker zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungstermine oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Redecker vom Vertrag zurücktreten.

2.  Der Eintritt eines Verzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät Redecker in Lieferverzug, kann der Auftraggeber neben der Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit von Redecker auf höchstens 5 % des vereinbarten Preises. Sofern der Auftraggeber wegen des Verzuges von Redecker Schadensersatz statt Leistung verlangen kann, so beschränkt sich dieser Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung bei leichter Fahrlässigkeit von Redecker oder seiner Erfüllungsgehilfen auf höchstens 30 % des Preises. Für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Redecker nach den gesetzlichen Voraussetzungen und in dem gesetzlichen Umfang unbeschränkt.

§ 9 - Rügepflichten

Offensichtliche Mängel an von uns gelieferten Sachen oder der von uns erbrachten Werkleistungen hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware oder den Erhalt der Leistung zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu rügen.

§ 10 - Gewährleistung

1.  Bei Vorliegen eines Sachmangels der von Redecker gelieferten Sachen oder der von Redecker erbrachten Werkleistungen haften wir dem Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen und im gesetzlichen Umfang auf Nacherfüllung, Minderung, Wandlung und Aufwendungsersatz.

2.  Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haften wir dem Auftraggeber des Weiteren auf Schadensersatz statt Leistung. Der Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung wird im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch Redecker oder seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragsgemäßen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3.  Sofern wegen Sachmängel andere Schadensersatzansprüche (als Schadensersatz statt Leistung) begründet sind, haftet Redecker nach den Bestimmungen des § 11 dieser Bedingungen.

4.  Sachmängel an von uns gelieferten Gegenständen oder an von uns erbrachten Werkleistungen verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt bei gelieferten beweglichen Gegenständen mit der Übergabe und bei sonstigen Werkleistungen mit der Abnahme.

§ 11 - Sonstige Haftung

1.  Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2.  Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a)    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3.  Die sich aus Ziffer 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Ansprüchen auf Schadensersatz statt Leistung wegen Verzug oder wegen Sachmängeln verbleibt es bei der Haftung aus § 8 Ziffer 2 und § 10 Ziffer 2 dieser Bedingungen. 

§ 12 - Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von Redecker. Gerichtsstand für beide Teile ist bei Streitwerten bis 5.000,- € Halle/Westfalen, bei Streitwerten über 5.000,- € das Landgericht Bielefeld.

§ 13 - Anwendbares Recht

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

§ 14 - Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.  

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ein neues Jahr – ein neuer Look: Unsere neue Website mit Händlershop ist online!
Alle Redecker-Produkte und noch viel mehr zu uns und unserer Art zu erfinden, zu arbeiten und zu leben finden Sie auf diesen neuen Seiten, in die wir viel Arbeit und Herzblut investiert haben.

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Ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr für alle Redecker-Freunde!

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